Schnellere und billigere Handelsregistereintragungen

Durch eine Gesetzesänderung erfolgen Eintragungen im Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregister seit dem 1. Dezember 2004 nicht nur schneller, sondern meist auch günstiger.

Nicht alles wird grund­sätz­lich teu­rer. Denn seit dem 1. Dezem­ber 2004 gel­ten neue Regeln für die Ein­tra­gung ins Han­dels-, Part­ner­schafts- und Genos­sen­schafts­re­gis­ter. Und die füh­ren unter ande­rem dazu, dass sich die Gebüh­ren zukünf­tig nicht mehr nach dem Gegen­stands­wert rich­ten, son­dern nach dem Auf­wand der Ein­tra­gung. Zum Teil wer­den die Gebüh­ren dadurch deut­lich güns­ti­ger, wie die­se Bei­spie­le für die neu­en Gebüh­ren­sät­ze zei­gen:

  • Ein­tra­gung, Ände­rung oder Löschung einer Pro­ku­ra: 20 Euro

  • Ein­tra­gung eines Ein­zel­kauf­manns: 50 Euro

  • Ein­tra­gung einer Gesell­schaft mit bis zu drei ein­zu­tra­gen­den Gesell­schaf­tern: 70 Euro

  • Ein­tra­gung einer GmbH: 100 Euro

Das ist aber noch nicht alles. Denn zusätz­lich sind die Gerich­te jetzt gesetz­lich ver­pflich­tet, alle Anträ­ge inner­halb eines Monats zu bear­bei­ten. Ent­we­der nimmt das Gericht in die­ser Zeit die Ein­tra­gung vor oder es muss mit Frist­set­zung auf bestehen­de Ein­tra­gungs­hin­der­nis­se hin­wei­sen. Beson­ders bei Grün­dun­gen von Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten haben die Ein­tra­gun­gen bis­her zum Teil erheb­lich län­ger gedau­ert, sodass die­se Ände­rung grund­sätz­lich zu begrü­ßen ist.