Beitragsbemessungsgrenzen für 2005

Für das Jahr 2005 gelten wieder neue Beitragsbemessungsgrenzen. Außerdem entfällt die Unterscheidung nach Arbeitern und Angestellten in der Rentenversicherung.

Wie jedes Jahr gel­ten auch 2005 neue, höhe­re Bei­trags­be­mes­sungs­gren­zen in der Sozi­al­ver­si­che­rung. Die neu­en Bei­trags­be­mes­sungs­gren­zen gehen auf die Ein­kom­mens­ent­wick­lung im Jahr 2003 zurück (West: 1,09 Pro­zent, Ost: 1,34 Pro­zent, Bun­des­durch­schnitt: 1,14 Pro­zent) und betra­gen ab dem 1. Janu­ar 2005

  • in der Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung bun­des­ein­heit­lich 42.300 Euro im Jahr oder 3.525 Euro im Monat (2004: 41.850 Euro/Jahr, 3.487,50 Euro/Monat),

  • in der Ren­ten- und Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung West 62.400 Euro im Jahr oder 5.200 Euro im Monat (2004: 61.800 Euro/Jahr, 5.150 Euro/Monat), und

  • in der Ren­ten- und Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung Ost 52.800 Euro im Jahr oder 4.400 Euro im Monat (2004: 52.200 Euro/Jahr, 4.350 Euro/Monat).

Die bun­des­ein­heit­li­che Ver­si­che­rungs­pflicht­gren­ze in der Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung steigt auf 46.800 Euro im Jahr oder 3.900,00 Euro im Monat (2004: 46.350 Euro/Jahr, 3.862,50 Euro/Monat). Außer­dem wird die Orga­ni­sa­ti­on der Ren­ten­ver­si­che­rung refor­miert, wodurch die Unter­schei­dung von Arbei­tern und Ange­stell­ten ent­fällt. Die bis­he­ri­gen Bei­trags­grup­pen­schlüs­sel für Ange­stell­te (2, 4 und 6) dür­fen nicht mehr ver­wen­det wer­den. Ab 2005 gel­ten nur noch die Bei­trags­grup­pen

  • 0 = kein Bei­trag zur Ren­ten­ver­si­che­rung,

  • 1 = vol­ler Bei­trag zur Ren­ten­ver­si­che­rung,

  • 3 = hal­ber Bei­trag zur Ren­ten­ver­si­che­rung,

  • 5 = Pau­schal­bei­trag für gering­fü­gig ent­lohn­te Beschäf­tig­te.