Steuererhöhungen im neuen Jahr

Während die Steuersätze bei den Ertragssteuern 2005 gleich bleiben oder im Fall der Einkommensteuer sogar sinken.

Wäh­rend die Steu­er­sät­ze bei den Ertrags­steu­ern 2005 gleich blei­ben oder im Fall der Ein­kom­men­steu­er sogar sin­ken, langt der Staat bei den Ver­brauchs­steu­ern auch in die­sem Jahr wie­der zu. Das betrifft zunächst ein­mal die Kfz-Steu­er: Die Steu­er­sät­ze für Fahr­zeu­ge mit der Schad­stoff­klas­se EURO-1 betra­gen seit dem 1. Janu­ar 2005 pro Jahr und 100 cm³ 15,13 Euro bei Ben­zi­nern und 27,35 Euro bei Die­sel­mo­to­ren. Die bis­he­ri­gen Steu­er­sät­ze betru­gen 10,84 Euro (Ben­zin) und 23,06 Euro (Die­sel). Die Sät­ze für älte­re Fahr­zeu­ge wer­den eben­falls ange­ho­ben. Durch eine Auf­rüs­tung und Ver­bes­se­rung der Schad­stoff­klas­se kön­nen aller­dings güns­ti­ge­re Steu­er­sät­ze erreicht wer­den. So ein Umbau kann sich zum Teil schon im ers­ten Jahr rech­nen.

Außer­dem läuft die steu­er­li­che För­de­rung für die meis­ten Neu­fahr­zeu­ge aus. Jetzt wer­den nur noch “Drei-Liter-Autos” geför­dert. Und wenn es bei den Plä­nen der Bun­des­re­gie­rung bleibt, wird noch die­ses Jahr die Besteue­rung von Gelän­de­wa­gen umge­stellt, sodass die­se zukünf­tig zwin­gend nach dem Hub­raum besteu­ert wer­den. Bis­her konn­ten Gelän­de­wa­gen näm­lich als Nutz­fahr­zeu­ge ange­mel­det wer­den, wodurch die Steu­er um bis zu 80 Pro­zent nied­ri­ger war, denn Nutz­fahr­zeu­ge wer­den nach Gewicht und nicht nach Hub­raum besteu­ert. Aus­ge­nom­men davon blei­ben ledig­lich Hand­wer­ker, Land- und Forst­wir­te und Win­zer, die den Gelän­de­wa­gen wirk­lich als Arbeits­fahr­zeug nut­zen.

Außer­dem läuft die steu­er­li­che För­de­rung für die meis­ten Neu­fahr­zeu­ge aus. Jetzt wer­den nur noch “Drei-Liter-Autos” geför­dert. Und wenn es bei den Plä­nen der Bun­des­re­gie­rung bleibt, wird noch die­ses Jahr die Besteue­rung von Gelän­de­wa­gen umge­stellt, sodass die­se zukünf­tig zwin­gend nach dem Hub­raum besteu­ert wer­den. Bis­her konn­ten Gelän­de­wa­gen näm­lich als Nutz­fahr­zeu­ge ange­mel­det wer­den, wodurch die Steu­er um bis zu 80 Pro­zent nied­ri­ger war, denn Nutz­fahr­zeu­ge wer­den nach Gewicht und nicht nach Hub­raum besteu­ert. Aus­ge­nom­men davon blei­ben ledig­lich Hand­wer­ker, Land- und Forst­wir­te und Win­zer, die den Gelän­de­wa­gen wirk­lich als Arbeits­fahr­zeug nut­zen.