Besteuerung von Zwischengewinnen wieder eingeführt

Anfang 2004 wurde die Besteuerung des Zwischengewinns bei Fondsanteilen abgeschafft, im Jahr 2005 wird sie wieder eingeführt.

Die Besteue­rung des Zwi­schen­ge­winns bei Fonds­an­tei­len wur­de zum 1. Janu­ar 2004 abge­schafft. Begrün­det hat die Regie­rung die­sen Schritt mit der geplan­ten Abgel­tungs­steu­er auf Kapi­tal­ver­mö­gen. Nach­dem die­ser Plan nicht ver­wirk­licht wur­de, wird der Zwi­schen­ge­winn nun mit dem “EU-Richt­li­ni­en-Umset­zungs­ge­setz” wie­der ein­ge­führt. Der Zwi­schen­ge­winn sind die Kapi­tal­erträ­ge, die zwi­schen zwei Aus­schüt­tungs- oder The­sau­rie­rungs­ter­mi­nen anfal­len.

Bei­spiel: Sie haben Antei­le an einem Invest­ment­fonds erwor­ben. Nun ver­kau­fen Sie die Antei­le vor dem nächs­ten Aus­schüt­tungs- oder The­sau­rie­rungs­ter­min. Sie erhal­ten dann mit dem Rück­ga­be­preis die seit dem letz­ten Ter­min ange­fal­le­nen Kapi­tal­erträ­ge — den so genann­ten Zwi­schen­ge­winn.

Auch wenn die Regie­rung mit die­sem Hin und Her sicher nicht zur Attrak­ti­vi­tät und Ent­bü­ro­kra­ti­sie­rung des deut­schen Kapi­tal­mark­tes bei­trägt, hat die Finanz­ver­wal­tung zumin­dest eine prag­ma­ti­sche Rege­lung für die Berech­nung des Zwi­schen­ge­winns beschlos­sen. Der Start­wert für den Zwi­schen­ge­winn soll näm­lich zum 1. Janu­ar 2005 ein­heit­lich null betra­gen. Erst die in die­sem Jahr auf­ge­lau­fe­nen Zin­sen zäh­len dann zum Zwi­schen­ge­winn. Für Sie bedeu­tet das:

  • Sie kön­nen die ab 2005 im Fonds ange­sam­mel­ten Zin­sen und Divi­den­den nicht mehr steu­er­frei rea­li­sie­ren.

  • Bei Fonds­an­tei­len, die Sie im Jahr 2005 erwer­ben, kau­fen Sie die ange­sam­mel­ten Zin­sen über den Kauf­preis mit. Die gekauf­ten Zin­sen kön­nen Sie dann als nega­ti­ve Ein­nah­me abzie­hen.