Wertermittlung von Stamm- und Vorzugsaktien

Der Wert von Stammaktien wird aus dem Börsenkurs der Vorzugsaktien abgeleitet und umgekehrt.

Für die Fest­le­gung von Erb­schaft- und Schen­kungsteu­er ist der Wert von nicht notier­ten Stamm­ak­ti­en aus dem Bör­sen­kurs der Vor­zugs­ak­ti­en abzu­lei­ten. Umge­kehrt gilt die sel­be Ver­fah­rens­wei­se. Die Fest­le­gung pau­scha­ler Zu- oder Abschlä­ge auf­grund durch­schnitt­li­cher Wert­ab­wei­chun­gen der Gesamt­heit der bör­sen­no­tier­ten Stamm- und Vor­zugs­ak­ti­en ist aus­ge­schlos­sen. Ob es hin­ge­gen mög­lich sein soll, einen dif­fe­ren­zier­ten Wert aus den Daten von Bör­sen­pro­spek­ten der Akti­en­ge­sell­schaf­ten abzu­lei­ten, wird der­zeit noch geprüft.