Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2001

Das Bundesministerium der Finanzen hat den Entwurf der Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2001 bekannt gemacht.

Mit Stand vom 14.04.2000 hat das Bun­des­mi­nis­te­ri­um der Finan­zen den Ent­wurf der Lohn­steu­er-Ände­rungs­richt­li­ni­en 2001 im Inter­net bekannt gemacht. Der Ent­wurf kann unter http://www.bundesfinanzministerium.de unter der Rubrik Fachabteilungen/Infos, Besitz und Ver­kehr­steu­ern abge­ru­fen wer­den.

Die Lohn­steu­er­richt­li­ni­en 2000 wer­den in der geän­der­ten Fas­sung beim Steu­er­ab­zug vom Arbeits­lohn für Lohn­zah­lungs­zeit­räu­me, die nach dem 31.12.2000 enden, und für sons­ti­ge Bezü­ge, die dem Arbeit­neh­mer nach dem 31.12.2000 zukom­men, anzu­wen­den sein. Sofern geän­der­te Vor­schrif­ten des EStG betrof­fen sind, die vor dem 01.01.2001 anzu­wen­den sind, wer­den die Lohn­steu­er­richt­li­ni­en auch für frü­he­re Zeit­räu­me Gel­tung haben. Dies gilt auch bezüg­lich des Wer­bungs­kos­ten­ab­zugs, wenn die Richt­li­ni­en nur erläu­tern­de Funk­ti­on haben und kei­ne nach­tei­li­ge Wir­kung für den Arbeit­neh­mer auf­wei­sen.