Fehlen der Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung

Der Verkauf einer vermieteten Immobilie innerhalb von fünf Jahren seit der Herstellung oder Anschaffung gilt als Indiz für das Fehlen der Einkünfteerzielungsabsicht.

Grund­sätz­lich kann davon aus­ge­gan­gen wer­den, dass bei einer auf Dau­er ange­leg­ten Ver­mie­tungs­tä­tig­keit eine Ein­künf­te­er­zie­lungs­ab­sicht vor­liegt. Auf Dau­er ist die Ver­mie­tungs­tä­tig­keit dann ange­legt, wenn bei Beginn der Ver­mie­tung kei­ne Umstän­de vor­lie­gen, die eine Befris­tung erken­nen las­sen.

Haben Sie zunächst ein­mal den Ent­schluss gefasst, auf Dau­er zu ver­mie­ten, ver­kau­fen das ver­mie­te­te Objekt dann aber spä­ter auf­grund eines neu­en Ent­schlus­ses, ist in der Regel trotz­dem die Ein­künf­te­er­zie­lungs­ab­sicht anzu­neh­men. Als Indiz für das Feh­len der Ein­künf­te­er­zie­lungs­ab­sicht gilt es aller­dings, wenn Sie die ver­mie­te­te Immo­bi­lie inner­halb eines engen zeit­li­chen Zusam­men­hangs (bis zu fünf Jah­ren) seit der Her­stel­lung oder Anschaf­fung wie­der ver­kau­fen.