Referentenentwurf zum Steuersenkungsergänzungsgesetz

Der Gesetzentwurf zum Entschließungsantrag des Bundesrates liegt vor. Damit wird der Forderung der Länder nach zusätzlichen Änderungen an der Steuerrefrom entsprochen.

In die­sen Tagen hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um den Refe­ren­ten­ent­wurf zum Steu­er­sen­kungs­er­gän­zungs­ge­setz (StSen­k­ErgG) vor­ge­legt. Die­ses Wort­mons­ter bezeich­net ein neu­es Gesetz, das zwei Ände­run­gen an der jüngst ver­ab­schie­de­ten Steu­er­re­form vor­nimmt. Damit kommt die Bun­des­re­gie­rung den For­de­run­gen eini­ger Län­der nach, die die­se Ände­run­gen zur Bedin­gung für ihre Zustim­mung zur Steu­er­re­form gemacht hat­ten. Das Gesetz wird gleich­zei­tig mit dem Steu­er­sen­kungs­ge­setz (StSenkG) zum 1.1.2001 in Kraft tre­ten und zusätz­li­che Ent­las­tun­gen in Höhe von run 7 Mil­li­ar­den Mark brin­gen.

Zum einen wird mit dem Gesetz Unter­neh­mern wie­der die Mög­lich­keit ein­ge­räumt, wie­der den hal­ben Steu­er­satz für Gewin­ne aus der Ver­äu­ße­rung oder Auf­ga­be ihres Betriebs in Anspruch zu neh­men. Die­se Opti­on wird jedoch nur ein­mal im Leben gewährt und erst ab dem 55. Lebens­jahr oder bei dau­ern­der Berufs­un­fä­hig­keit. Dar­über hin­aus soll der Spit­zen­steu­er­satz ab 1.1.2005 um einen Pro­zent­punkt mehr abge­senkt wer­den, als dies die Steu­er­re­form bis­her vor­sieht. Der Spit­zen­steu­er­satz wird dann 42 % betra­gen.