Änderungen beim Krankenversicherungsbeitrag

Zum 1. Juli müssen die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen einen zusätzlichen Beitrag von 0,9 % des Bruttolohns für den Zahnersatz bezahlen. Gleichzeitig müssen die Krankenkassen ihren Beitragssatz um 0,9 % senken.

Im Dezem­ber des letz­ten Jah­res hat die Bun­des­re­gie­rung den Kom­pro­miss mit der Oppo­si­ti­on gekippt, der eine pri­va­te Zusatz­ver­si­che­rung für den Zahn­ersatz vor­sah. Statt­des­sen ver­pflich­tet das “Gesetz zur Anpas­sung der Finan­zie­rung von Zahn­ersatz” die gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen, ihren Bei­trags­satz zum 1. Juli 2005 um 0,9 % zu sen­ken. Gleich­zei­tig müs­sen die Ver­si­cher­ten ab die­sem Ter­min einen Zusatz­bei­trag von 0,9 % für den Zahn­ersatz bezah­len. Am Gesamt­bei­trag ändert sich also nichts, da aber die 0,9 % allein von den Arbeit­neh­mern getra­gen wer­den, müs­sen die­se zukünf­tig 0,45 % mehr bezah­len, wäh­rend die Arbeit­ge­ber um den glei­chen Betrag ent­las­tet wer­den.

Auch für frei­wil­lig und pri­vat Ver­si­cher­te hat die­ses Gesetz Kon­se­quen­zen. Dadurch, dass die Kran­ken­kas­sen ihren regu­lä­ren Bei­trags­satz um 0,9 % sen­ken müs­sen, redu­ziert sich auch der bun­des­wei­te Durch­schnitts­satz von 14,3 auf 13,4 %. Die­ser ist die Grund­la­ge für den Arbeit­ge­ber­zu­schuss zur Kran­ken­ver­si­che­rung. Bis zum 30. Juni beträgt der maxi­ma­le Arbeit­ge­ber­zu­schuss noch 252,04 Euro, ab dem 1. Juli dann 236,18 Euro. Auch wei­ter­hin erhält der Arbeit­neh­mer jedoch nur maxi­mal die Hälf­te des Bei­trags für sei­ne pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung.