Bei mehreren Fahrzeugen gilt die 1 %-Regelung gilt für jeden Pkw

Befinden sich mehrere Pkw im Betriebsvermögen, die auch für Privatfahrten genutzt werden, so muss die 1 %-Regelung für jeden Pkw einzeln angewendet werden.

Oft kommt es vor, dass ein Unter­neh­mer meh­re­re Pkw in sei­nem Betriebs­ver­mö­gen hat, die er auch teil­wei­se für Pri­vat­fahr­ten nutzt. Führt er kein Fahr­ten­buch, aus dem die pri­va­te Nut­zung ein­deu­tig her­vor­geht, wird das Finanz­amt die 1 %-Rege­lung auf jeden Pkw anwen­den, der zum Betriebs­ver­mö­gen gehört. Die Pri­vat­nut­zung wird so recht schnell zu einem ziem­lich teu­ren Ver­gnü­gen. Es ist daher sehr zu emp­feh­len, zumin­dest für rein betrieb­lich genutz­te Pkw ein Fahr­ten­buch zu füh­ren.

Das Finanz­ge­richt Mün­chen hat dem Finanz­amt bei die­sem Vor­ge­hen im Fall eines Bau­un­ter­neh­mens zuge­stimmt, das vier Pkws besitzt. Obwohl die Gesell­schaf­ter schon für die bei­den teu­ers­ten Pkws eine Ver­steue­rung nach der 1 %-Rege­lung vor­nah­men und die bei­den ande­ren aus­ge­spro­che­ne Bau­stel­len­fahr­zeu­ge waren, durf­te das Finanz­amt für alle vier Pkw die 1 %-Rege­lung anwen­den.