Navigationsgerät im Firmenwagen

Der Wert eines Navigationsgeräts im Firmenwagen muss doch in die 1 %-Regelung einbezogen werden.

Das Finanz­ge­richt Düs­sel­dorf war vor einem Jahr zu dem Urteil gelangt, dass ein Navi­ga­ti­ons­ge­rät in einem Fir­men­wa­gen ein Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­rät sei. Die Fol­ge dar­aus wäre, dass des­sen Wert nicht in die 1 %-Rege­lung für die Ver­steue­rung der Pri­vat­nut­zung ein­flie­ßen wür­de. Jetzt hat aber der Bun­des­fi­nanz­hof in die­ser Sache gegen­tei­lig ent­schie­den. So muss auch der Wert des Navi­ga­ti­ons­ge­räts ver­steu­ert wer­den.