Vorsteuerabzug aus den Rechnungen der Deutschen Telekom

Aus Vereinfachungsgründen gilt die Telekom auch für Leistungen von Dritten, die sie in ihren Rechnungen abrechnet, als leistendes Unternehmen.

Soweit in den Rech­nun­gen der Deut­schen Tele­kom die Leis­tun­gen ande­rer Anbie­ter abge­rech­net wer­den, feh­len dort die Rech­nungs­an­ga­ben der ande­ren Netz­be­trei­ber wie zum Bei­spiel die Steu­er- und Rech­nungs­num­mer. Wegen der seit 2004 ver­schärf­ten Anfor­de­run­gen an eine Rech­nung ist damit eigent­lich der Vor­steu­er­ab­zug in Gefahr.

Die Ober­fi­nanz­di­rek­ti­on Koblenz hat jetzt Ent­war­nung gege­ben. Bis auf Wei­te­res kann aus den Rech­nun­gen der Deut­schen Tele­kom auch hin­sicht­lich der Abrech­nung der Leis­tun­gen ande­rer Ver­bin­dungs­netz­be­trei­ber der vol­le Vor­steu­er­ab­zug in Anspruch genom­men wer­den. Aus Ver­ein­fa­chungs­grün­den wird die Deut­sche Tele­kom als leis­ten­des Unter­neh­men ange­se­hen.