Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer

Auch wenn das Bundesverfassungsgericht noch nicht entschieden hat, hat der Bundesfinanzhof deutlich signalisiert, dass er von der Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer überzeugt ist.

Das Nie­der­säch­si­sche Finanz­ge­richt hat am 21. April 2004 dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt die Fra­ge zur Ent­schei­dung vor­ge­legt, ob die Vor­schrif­ten des Gewer­be­steu­er­ge­set­zes zur Gewer­be­er­trag­steu­er ver­fas­sungs­wid­rig sind. In zwei Ent­schei­dun­gen vom 24. Febru­ar und 15. März 2005 hat der Bun­des­fi­nanz­hof zum Aus­druck gebracht, dass er nicht von einem Erfolg die­ses Vor­la­ge­be­schlus­ses aus­geht und selbst von der Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit der Gewer­be­steu­er über­zeugt ist. Und soll­te das Ver­fah­ren Erfolg haben, so ist kei­ne Ent­schei­dung mit Rück­wir­kung zu erwar­ten. Weder eine Aus­set­zung eines Kla­ge­ver­fah­rens, noch eine eige­ne Vor­la­ge an das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt kom­men daher für den Bun­des­fi­nanz­hof in Fra­ge.