Erträge aus einer ausländischen Lebensversicherung
Erträge aus einer ausländischen Lebensversicherung nach altem Recht sind unabhängig davon steuerfrei, ob die Beiträge als Sonderausgaben abziehbar sind.
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat jetzt entschieden, dass die Erträge aus einer ausländischen Lebensversicherung nach altem Recht unabhängig davon steuerfrei sind, ob die Beiträge als Sonderausgaben abgezogen werden können. Damit ist eine alte Streitfrage zugunsten der Steuerpflichtigen entschieden worden. Allerdings ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig, da Revision zum Bundesfinanzhof eingelegt worden ist.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Frist für Anzeigepflicht bei Änderungen am Grundbesitz
- Vorübergehende Senkung der Energiesteuer
- Rückstellungsbildung für ein Vorruhestandsmodell
- Richtiger Umsatzsteuersatz ist manchmal ein Ratespiel
- Höhere Krankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte
- Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026
- Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften