Steuergünstige Kettenschenkung
Eine Kettenschenkung kann erhebliche Steuervorteile bieten — allerdings nur, wenn das Finanzamt keinen Grund hat, einen Gestaltungsmissbrauch anzunehmen.
Eine Kettenschenkung, also eine Schenkung, bei der der Beschenkte das Erhaltene teilweise oder komplett wieder verschenkt, lohnt sich, wenn Sie die großzügigen Freibeträge zwischen nahen Angehörigen ausschöpfen wollen. Wenn zum Beispiel die Schwiegertochter oder der Schwiegersohn eine Schenkung erhalten soll, bietet sich zur Vermeidung von Schenkungsteuer eine Schenkung an den eigenen Nachwuchs an, der dann an den Ehegatten weiterschenken kann. Die Betonung liegt auf “kann”, denn das Finanzamt nimmt in so einem Fall gerne einen Gestaltungsmissbrauch an. Um das zu verhindern, müssen die beiden Schenkungen in jedem Fall unabhängig voneinander sein. Keinesfalls darf die erste Schenkung die Auflage an den Beschenkten umfassen, dass er die Schenkung wieder abtreten muss. Liegt zwischen beiden Schenkungen auch noch eine Schamfrist von ein paar Monaten, wird sich das Finanzamt schwer tun, einen Gestaltungsmissbrauch anzunehmen.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage
- Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Prozesskosten für Streit um nachehelichen Unterhalt
- Zahlungen für vorzeitige Beendigung eines Telekommunikationsvertrags
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
- Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Unbeabsichtigter Verbrauch der Steuervergünstigung bei Betriebsveräußerung
- Rekordeinnahmen aus der Hundesteuer