Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen

Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen sind grundsätzlich möglich, allerdings sind einige Dinge zu beachten.

Dar­le­hens­ver­trä­ge zwi­schen nahen Ange­hö­ri­gen sind grund­sätz­lich mög­lich und regel­mä­ßig auch ertrag­steu­er­recht­lich anzu­er­ken­nen. Vor­aus­set­zung dafür ist jedoch, dass das Ver­trags­ver­hält­nis zwi­schen Ange­hö­ri­gen geschlos­sen wird, die wirt­schaft­lich von­ein­an­der unab­hän­gig sind. Zudem müs­sen Sie auf eine Besi­che­rung ver­zich­ten.

Bei sol­chen Dar­le­hens­ver­trä­gen besteht aller­dings stets der Vor­be­halt, ob ein Miss­brauch recht­li­cher Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten vor­liegt. Dies­be­züg­lich soll­ten Sie beson­ders dar­auf ach­ten, den Dar­le­hens­ver­trag ein­deu­tig von einer ver­schlei­er­ten Schen­kung abzu­gren­zen.