Bewertung von Wohngrundstücken und Renditeobjekten

Die Bewertung von Wohngrundstücken und Renditeobjekten erfolgt im Ertragswertverfahren.

Bebau­te Grund­stü­cke sind mit Aus­nah­me der typi­schen Indus­trie­bau­ten, für die sich kei­ne Mie­te ermit­teln läßt, unter Ansatz der Jah­res­net­to­kalt­mie­te mul­ti­pli­ziert mit 12,5 zu bewer­ten. Bei Gebäu­den, die län­ger als ein Jahr vor dem Besteue­rungs­zeit­punkt fer­tig gestellt waren, ist eine Alters­wert­min­de­rung zu berück­sich­ti­gen. Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­ser, die aus­schließ­lich Wohn­zwe­cken die­nen, erhal­ten einen Zuschlag von 20 %. Schließ­lich ist dar­auf zu ach­ten, dass der berech­ne­te Grund­stücks­wert nicht unter dem Wert eines ver­gleich­ba­ren unbe­bau­ten Grund­stücks liegt. Soll­te dies der Fall sein, ist der Wert des unbe­bau­ten Grund­stücks anzu­set­zen. Dem Grund­stücks­ei­gen­tü­mer bleibt jedoch die Mög­lich­keit, einen nied­ri­ge­ren Ver­kehrs­wert als den Steu­er­wert für die Grund­stücks­be­wer­tung nach­zu­wei­sen.