Grundsteuer verfassungswidrig?

Das Bundesverfassungsgericht muss derzeit prüfen, ob die Grundsteuer auf selbstgenutztes Wohneigentum verfassungswidrig ist.

Beim Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt ist eine Ver­fas­sungs­be­schwer­de anhän­gig, die sich gegen die Grund­steu­er auf selbst­ge­nutz­tes Wohn­ei­gen­tum rich­tet. Die Beschwer­de­füh­rer ori­en­tie­ren sich am Beschluss zur Ver­mö­gen­steu­er von 1995, in dem das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt stren­ge Grund­sät­ze zur Soll­er­trags- und Sub­stanz­be­steue­rung fest­ge­legt hat. Da man aus einer selbst­ge­nutz­ten Immo­bi­lie kei­ne Ein­künf­te erzie­len kann, sei die Grund­steu­er in so einem Fall eine unzu­läs­si­ge Sub­stanz­be­steue­rung. Alle Immo­bi­li­en­be­sit­zer, die ihr Eigen­heim selbst nut­zen, kön­nen nun mit Hin­weis auf die anhän­gi­ge Ver­fas­sungs­be­schwer­de das Ruhen des Ver­fah­rens bean­tra­gen und so spä­ter von einem posi­ti­ven Beschluss pro­fi­tie­ren.