Voraussetzung für eine mittelbare Grundstücksschenkung
Voraussetzung für eine mittelbare Grundstücksschenkung ist, dass das Geld für den Kauf noch vor Abschluss des Kaufvertrags zugesagt wird.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine mittelbare Grundstücksschenkung nur dann vorliegt, wenn der Schenker dem Bedachten den für den Kauf eines bestimmten Grundstücks vorgesehenen Geldbetrag vor Abschluss des Kaufvertrags zusagt. Auch wenn die Mittel zunächst als Darlehen gewährt werden und dann auf die Rückzahlung verzichtet wird, ist eine mittelbare Grundstücksschenkung nur dann gegeben, wenn die Umwandlung des Darlehens in eine Schenkung vor dem Grundstückserwerb zugesagt wird und vor Bezahlung des Kaufpreises erfolgt.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- En-bloc-Verkauf von fünf Immobilien als gewerblicher Grundstückshandel
- Pilotprojekt für automatische Steuererklärung in Kassel
- Pauschalabfindung für den Verzicht auf nacheheliche Ansprüche
- Längere Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege bei Banken und Versicherungen
- Gebühr für verbindliche Auskunft an mehrere Antragsteller
- Beitragsbemessungsgrenzen sollen spürbar steigen
- Regierung beschließt Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2025
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung