Unternehmensidentität nach einer Standortverlegung

Nach einer Standortverlegung bleibt die Unternehmensidentität gewahrt, wenn der neue Betrieb wirtschaftlich, organisatorisch und finanziell vergleichbar zum alten Betrieb strukturiert ist.

Damit die gewer­be­steu­er­li­che Unter­neh­mens­iden­ti­tät nach einer Stand­ort­ver­le­gung gewahrt bleibt, genügt es, dass der Gewer­be­be­trieb am neu­en Stand­ort wirt­schaft­lich, orga­ni­sa­to­risch und finan­zi­ell in ver­gleich­ba­rer Wei­se geführt wird wie zuvor. Maß­geb­lich für die­se Beur­tei­lung ist das Gesamt­bild der Ver­hält­nis­se. Ob am neu­en Stand­ort fast aus­schließ­lich mit neu­em Per­so­nal gear­bei­tet wird, ist ohne Belang, da je nach Distanz vom alten zum neu­en Stand­ort neu­es Per­so­nal wirt­schaft­lich erfor­der­lich wird. Rele­vant ist die­se Fra­ge, wenn die Finanz­ver­wal­tung nach einer Stand­ort­ver­le­gung vor­trags­fä­hi­ge Ver­lus­te nicht mehr aner­ken­nen will.