Recht auf einen AdV-Antrag ohne Sicherheitsleistung

Das Finanzamt darf bei einem Antrag auf Aufhebung oder Aussetzung der Vollziehung nur dann eine Sicherheitsleistung verlangen, wenn an der Zahlungsfähigkeit des Steuerzahlers ernstliche Zweifel bestehen.

Es ist gän­gi­ge Pra­xis, dass die Finanz­äm­ter und auch Gerich­te einem Antrag auf Aus­set­zung oder Auf­he­bung der Voll­zie­hung nur dann statt­ge­ben wol­len, wenn Sie eine Sicher­heit leis­ten. Dafür besteht jedoch nur dann eine Not­wen­dig­keit, wenn Sie sich nach­weis­lich in einer schwie­ri­gen wirt­schaft­li­chen Situa­ti­on befin­den und die Gefahr besteht, dass Sie bei einem nega­ti­ven Aus­gang der Aus­ein­an­der­set­zung die Steu­er­for­de­rung nicht beglei­chen kön­nen. Besteht aber kei­ne Gefahr für die Durch­setz­bar­keit der Steu­er­for­de­rung, kön­nen Sie sich gegen die For­de­rung nach einer Sicher­heit weh­ren. Es ist im Übri­gen völ­lig egal, wie groß die Wahr­schein­lich­keit ist, dass Sie letzt­end­lich die Steu­er zah­len müs­sen.