Aufwendungen für die Steuererklärung des Erblassers

Ein Erbe kann auch die Steuerberatungskosten für die Steuererklärung des Erblassers als Sonderausgaben geltend machen.

Müs­sen Sie für den Erb­las­ser eine Steu­er­erklä­rung erstel­len und benö­ti­gen dafür die Hil­fe eines Steu­er­be­ra­ters, so kön­nen Sie die Auf­wen­dun­gen für den Steu­er­be­ra­ter in Ihrer Steu­er­erklä­rung als Son­der­aus­ga­ben gel­tend machen. Das Finanz­ge­richt Rhein­land-Pfalz lässt den Abzug zu, weil Sie sich als Rechts­nach­fol­ger des Erb­las­sers in einer ähn­li­chen Situa­ti­on wie bei Ihren eige­nen Steu­er­an­ge­le­gen­hei­ten befin­den.