Rückstellung für Provisionszahlung
Das Bundesfinanzministerium hat Richtlinien zur Bildung von Rückstellungen für Provisionsausgleichszahlungen an Handelsvertreter herausgegeben.
Nach dem Ausscheiden eines Handelsvertreters können Ansprüche auf einen Handelsvertreterausgleich und aus einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot entstehen. Eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten kann gebildet werden, wenn die zugrunde liegende Verpflichtung rechtlich entstanden ist oder mit einiger Wahrscheinlichkeit rechtlich entstehen wird und wirtschaftlich verursacht ist. Das bedeutet, dass eine Rückstellung dann gebildet werden darf, wenn die Zahlung unabhängig von aus der ehemaligen Tätigkeit stammenden zukünftigen erheblichen Vorteilen des vertretenen Unternehmens ist und sie nicht für ein Wettbewerbsverbot vorzunehmen ist. Die Zahlungen für ein Wettbewerbsverbot entstehen erst nach Vertragsbeendigung und sind auch erst dann wirtschaftlich veranlasst.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge ab 2022
- Nordrhein-Westfalen setzt auf Künstliche Intelligenz bei der Steuerveranlagung
- Einrichtung eines Arbeitszimmers ist kein Grund für einen beruflichen Umzug
- Berufliche Nutzung eines privaten Fahrzeugs trotz Dienstwagens
- Viele Eigentümer zahlen mehr Grundsteuer
- Reform der Kleinunternehmerregelung
- Lohnerhöhung nach Wegfall der Inflationsausgleichsprämie
- Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der Schweiz?
- Arbeitsteilung in einer Freiberuflerpraxis
- Nutzung und geplante Anhebung der Pendlerpauschale