Unterhaltsleistungen aufgrund testamentarischer Anordnung
Die Unterhaltsleistung an ein Kind des Erblassers aufgrund einer testamentarischer Anordnung ist steuerfrei, wenn das Kind schon zu Lebzeiten auf seinen Pflichtteil verzichtet hat.
Unterhaltsleistungen aufgrund testamentarischer Anordnung an Kinder, die bereits zu Lebzeiten des Erblassers auf ihren Pflichtteil verzichtet haben, unterliegen beim Erben dem Abzugsverbot und sind beim Empfänger nicht steuerbar. Eine Besteuerung als sonstige Einkünfte scheidet aus, da durch den vorab erklärten Verzicht auf den Pflichtteil die dafür notwendige Generationennachfolge durchbrochen wurde. Die Kinder erhalten daher den an sie gezahlten Unterhalt steuerfrei.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Zurückweisung von Einsprüchen zum Solidaritätszuschlag
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen