Unterhaltsleistungen aufgrund testamentarischer Anordnung

Die Unterhaltsleistung an ein Kind des Erblassers aufgrund einer testamentarischer Anordnung ist steuerfrei, wenn das Kind schon zu Lebzeiten auf seinen Pflichtteil verzichtet hat.

Unter­halts­leis­tun­gen auf­grund tes­ta­men­ta­ri­scher Anord­nung an Kin­der, die bereits zu Leb­zei­ten des Erb­las­sers auf ihren Pflicht­teil ver­zich­tet haben, unter­lie­gen beim Erben dem Abzugs­ver­bot und sind beim Emp­fän­ger nicht steu­er­bar. Eine Besteue­rung als sons­ti­ge Ein­künf­te schei­det aus, da durch den vor­ab erklär­ten Ver­zicht auf den Pflicht­teil die dafür not­wen­di­ge Genera­tio­nen­nach­fol­ge durch­bro­chen wur­de. Die Kin­der erhal­ten daher den an sie gezahl­ten Unter­halt steu­er­frei.