Elektronische Meldung von Sozialversicherungsbeiträgen
Ab dem 1. Januar 2006 ist die elektronische Meldung von Sozialversicherungsbeiträgen für alle Arbeitgeber verbindlich vorgeschrieben.
Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. Januar 2006 alle Meldungen und Beitragsnachweise für die Sozialversicherung nur noch elektronisch per Internet übermittelt werden dürfen. Meldungen und Beitragsnachweise in Papierform sind dann nicht mehr zulässig. Im Gegensatz zur elektronischen Übermittlung von Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen an das Finanzamt gibt es für den Bereich der Sozialversicherung keine Ausnahmeregelung. Selbst Arbeitgeber mit nur einem Beschäftigten haben die Melde- und Beitragsdaten ab Januar 2006 elektronisch zu übermitteln. Dafür wird die Meldefrist für Anmeldungen und für Änderungsmeldungen von 2 Wochen auf 6 Wochen verlängert. Wenn Sie noch nicht über die notwendigen Voraussetzungen verfügen, sollten Sie sich jetzt mit dem Thema auseinander setzen. Im Rahmen der Lohnbuchführung übernehmen wir natürlich auch die elektronische Meldung für Sie, wenn Sie dies wünschen.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Frist für Antrag auf eine Verlustbescheinigung läuft ab
- Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos soll verlängert werden
- Mindestlohn und Minijobgrenze steigen 2026
- Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025
- Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025
- Verlustrücktrag auch nach schädlichem Beteiligungserwerb möglich
- Wechsel zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung
- Aktivrentengesetz in Vorbereitung
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv