Elektronische Meldung von Sozialversicherungsbeiträgen

Ab dem 1. Januar 2006 ist die elektronische Meldung von Sozialversicherungsbeiträgen für alle Arbeitgeber verbindlich vorgeschrieben.

Bit­te beach­ten Sie, dass ab dem 1. Janu­ar 2006 alle Mel­dun­gen und Bei­trags­nach­wei­se für die Sozi­al­ver­si­che­rung nur noch elek­tro­nisch per Inter­net über­mit­telt wer­den dür­fen. Mel­dun­gen und Bei­trags­nach­wei­se in Papier­form sind dann nicht mehr zuläs­sig. Im Gegen­satz zur elek­tro­ni­schen Über­mitt­lung von Umsatz­steu­er­vor­anmel­dun­gen und Lohn­steu­er­an­mel­dun­gen an das Finanz­amt gibt es für den Bereich der Sozi­al­ver­si­che­rung kei­ne Aus­nah­me­re­ge­lung. Selbst Arbeit­ge­ber mit nur einem Beschäf­tig­ten haben die Mel­de- und Bei­trags­da­ten ab Janu­ar 2006 elek­tro­nisch zu über­mit­teln. Dafür wird die Mel­de­frist für Anmel­dun­gen und für Ände­rungs­mel­dun­gen von 2 Wochen auf 6 Wochen ver­län­gert. Wenn Sie noch nicht über die not­wen­di­gen Vor­aus­set­zun­gen ver­fü­gen, soll­ten Sie sich jetzt mit dem The­ma aus­ein­an­der set­zen. Im Rah­men der Lohn­buch­füh­rung über­neh­men wir natür­lich auch die elek­tro­ni­sche Mel­dung für Sie, wenn Sie dies wün­schen.