Vorlage privater Kontounterlagen

Wer darauf verzichtet, für unternehmerische Zwecke ein separates Girokonto einzurichten, muss bei einer Steuerprüfung die Kontounterlagen für das Privatkonto vorlegen.

Ver­zich­ten Sie dar­auf, pri­va­te und betrieb­li­che Geschäfts­vor­fäl­le über getrenn­te Kon­ten abzu­wi­ckeln, dann ist auch das vor­wie­gend für pri­va­te Zwe­cke ein­ge­rich­te­te Kon­to gleich­zei­tig ein betrieb­li­ches Kon­to. Die Kon­to­aus­zü­ge und sons­ti­gen Bank­be­le­ge, die die­ses Kon­to betref­fen, unter­lie­gen daher auch der Auf­be­wah­rungs­pflicht und sind dem­zu­fol­ge dem Finanz­amt im Rah­men einer Außen­prü­fung auf Ver­lan­gen vor­zu­le­gen.