Einschränkung des Verlustabzugs für Kapitalgesellschaften

Das Finanzgericht Baden-Württemberg bezweifelt, dass die Einschränkung des Verlustabzugs für Kapitalgesellschaften verfassungsgemäß ist.

Das Finanz­ge­richt Baden-Würt­tem­berg hat Zwei­fel dar­an geäu­ßert, dass die Beschrän­kung des Ver­lust­ab­zugs für Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten aus stil­len Gesell­schaf­ten, Unter­be­tei­li­gun­gen oder sons­ti­gen Innen­ge­sell­schaf­ten an ande­ren Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten ver­fas­sungs­ge­mäß ist. Die Rege­lung ver­stößt nach Auf­fas­sung der Rich­ter gegen das Net­to­prin­zip und damit gegen die Belas­tungs­gleich­heit. Die gesetz­li­che Rege­lung ist weit über das gesetz­ge­be­ri­sche Ziel, näm­lich die sog. Mehr­müt­ter­or­gan­schaft abzu­schaf­fen, hin­aus­ge­schos­sen, indem sämt­li­che Innen­ge­sell­schaf­ten erfasst wer­den. Aus die­sem Grun­de gewähr­te das Finanz­ge­richt Aus­set­zung der Voll­zie­hung.