Anmeldungen/Voranmeldungen auf Papier
In Härtefällen ist die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen auch auf Papier möglich.
Seit dem 1. Januar 2005 müssen Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen elektronisch über die ELSTER-Schnittstelle beim Finanzamt abgegeben werden. Nachdem die Übergangsfrist abgelaufen ist, ist seit Juni 2005 die elektronische Variante Pflicht. Die Abgabe per Post oder Telefax ist nur noch in begründeten Härtefällen zulässig. Die Oberfinanzdirektion Chemnitz hat die jetzt gültige Praxis wie folgt zusammengefasst:
-
Geben Sie Ihre Voranmeldung ohne vorherigen Härtefallantrag beim Finanzamt ab, wird dies als Härtefallantrag gewertet. Es bedarf keines weiteren gesonderten Antrags, das Finanzamt muss nicht förmlich zustimmen.
-
Wurde Ihr Härtefallantrag durch eine amtliche Entscheidung abgelehnt und ist ein Einspruch erfolglos, müssen Sie Ihre Voranmeldungen in elektronischer Form einreichen. Ansonsten drohen Ihnen Verspätungszuschläge und Zwangsgeld.
-
Härtefallanerkennungen sind vom Finanzamt grundsätzlich befristet und mit Widerrufsvorbehalt zu erteilen.
-
Härtefallanträgen wird dann stattgegeben, wenn die technischen Voraussetzungen für eine elektronische Abgabe der Voranmeldungen nicht vorliegen.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Zurückweisung von Einsprüchen zum Solidaritätszuschlag
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen