Steuervorteile durch abweichendes Wirtschaftsjahr

Durch die Wahl eines abweichenden Wirtschaftsjahres können Gewinne erst ein Jahr später versteuert werden.

Möch­ten Sie als Steu­er­pflich­ti­ger errei­chen, dass Sie ihre Gewin­ne erst ein Jahr spä­ter ver­steu­ern müs­sen, soll­ten Sie ein abwei­chen­des Wirt­schafts­jahr wäh­len. Ein geeig­ne­ter Zeit­punkt für eine sol­che Wahl wäre die Grün­dung einer GmbH. Sie haben dann die Mög­lich­keit, in der Sat­zung der GmbH den Zeit­raum 1. Febru­ar bis 31. Janu­ar als Wirt­schafts­jahr zu defi­nie­ren. Somit müß­ten Sie den Gewinn, der im Zeit­raum vom 1. Febru­ar 2000 bis zum 31. Dezem­ber 2000 anfällt, erst im Jahr 2001 ver­steu­ern. Haben Sie ein­mal die Abwei­chung des Wirt­schafts­jah­res gewählt, so bleibt Ihnen die­se elf Mona­te dau­ern­de Steu­er­stun­dung auch in den Fol­ge­jah­ren erhal­ten.

Die Vor­tei­le eines abwei­chen­den Wirt­schafts­jah­res kön­nen grund­sätz­lich alle Gewer­be­trei­ben­den für sich in Anspruch neh­men. Das Wirt­schafts­jahr kön­nen Sie anfangs belie­big defi­nie­ren. Eine spä­te­re Umstel­lung kann nur noch im Ein­ver­neh­men mit dem Finanz­amt erfol­gen. Dabei müs­sen Sie Ihren Wunsch auf Umstel­lung aller­dings mit dem Vor­lie­gen wich­ti­ger wirt­schaft­li­cher Grün­de begrün­den kön­nen. Es genügt nicht, wenn Sie anfüh­ren, dass die Umstel­lung zu einer Steu­er­pau­se führt.