Abgeltung von Pflichtteilsansprüchen kann problematisch sein

Die Abgeltung von Pflichtteilsansprüchen beim Berliner Testament kann zur Steuerfalle werden.

Die Absi­che­rung des über­le­ben­den Ehe­gat­ten durch die Ein­set­zung zum Allein­er­ben bei gleich­zei­ti­ger Ent­er­bung der Kin­der im sog. Ber­li­ner Tes­ta­ment hat ihren Preis. Es fällt nicht nur zwei­mal Erb­schaft­steu­er bin­nen kur­zer Zeit an, auch kann es schwie­rig sein, die Pflicht­teils­an­sprü­che der Kin­der abzu­fin­den.

Ein schlech­ter Weg ist es, die Kin­der mit einer Betei­li­gung am Unter­neh­men zum Aus­gleich der Pflicht­teils­an­sprü­che zu betei­li­gen. Der Bun­des­fi­nanz­hof hat für die­sen Fall ent­schie­den, dass ein ent­gelt­li­ches Rechts­ge­schäft vor­liegt, das zu einem lau­fen­den Gewinn führt. Die­se Steu­er­last hät­te durch eine erfolgs­neu­tra­le Erbaus­ein­an­der­set­zung im Wege der Real­tei­lung ver­mie­den wer­den kön­nen. In die­sem Fall wäre es bes­ser gewe­sen, es bei der gesetz­li­chen Erb­fol­ge zu belas­sen.