Anfechtung einer Lohnsteueranmeldung

Ein Arbeitnehmer darf aus eigenem Recht die Lohnsteueranmeldung des Arbeitgebers anfechten, wenn er mit der Anmeldung nicht einverstanden ist.

Nach der Auf­fas­sung des Bun­des­fi­nanz­hofs kann ein Arbeit­neh­mer aus eige­nem Recht eine Lohn­steu­er­an­mel­dung anfech­ten, wenn er der Auf­fas­sung ist, der Arbeit­ge­ber habe zu Unrecht einen Lohn­steu­er­ab­zug vor­ge­nom­men, weil ihm zum Bei­spiel der Arbeits­lohn noch nicht zuge­flos­sen ist.