Keine Eigenheimzulage mehr

Die Abschaffung der Eigenheimzulage zum 1. Januar 2006 ist jetzt beschlossene Sache.

Am 29. Novem­ber 2005 hat das Bun­des­ka­bi­nett das Aus für die Eigen­heim­zu­la­ge für Neu­fäl­le ab dem 1. Janu­ar 2006 beschlos­sen. Der Gesetz­ent­wurf bedarf zwar noch der Zustim­mung des Bun­des­rats, aller­dings ist das nur noch Form­sa­che. Ange­hen­de Bau­her­ren und Immo­bi­li­en­käu­fer, die vor dem 1. Janu­ar 2006 einen Bau­an­trag stel­len, den nota­ri­el­len Kauf­ver­trag abschlie­ßen oder einer Genos­sen­schaft bei­tre­ten, haben noch Anspruch auf Eigen­heim­zu­la­ge für den gesam­ten För­der­zeit­raum von acht Jah­ren — wenn die wei­te­ren recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind. Das Jahr der Fer­tig­stel­lung, Anschaf­fung oder des Ein­zugs hat für die Fra­ge, wel­che Rege­lun­gen gel­ten, kei­ne Bedeu­tung.