Steuerfreie Auszahlung von Abfindungen bis Ende 2007 möglich

Im Gesetzgebungsverfahren wurde die Frist zur Auszahlung bereits vereinbarter Abfindungen kurzfristig um ein Jahr verlängert

Mit dem Gesetz zum Ein­stieg in ein steu­er­li­ches Sofort­pro­gramm wur­de die begrenz­te Steu­er­be­frei­ung für Abfin­dun­gen nun end­gül­tig abge­schafft. Anders als ursprüng­lich geplant und ange­kün­digt läuft die Über­gangs­frist, bis zu der schon vor dem 1. Janu­ar 2006 ent­stan­de­ne Ansprü­che auf eine Abfin­dung nach altem Recht steu­er­frei aus­ge­zahlt wer­den kön­nen, ein Jahr län­ger, also bis zum 31. Dezem­ber 2007. In die­sem Fall bleibt die Abfin­dung bis zu einem maxi­ma­len Höchst­be­trag von 11.000 Euro steu­er­frei. Glei­ches gilt für Ansprü­che aus Arbeits­ge­richts­ver­fah­ren, die vor dem 1. Janu­ar 2006 ent­schie­den oder anhän­gig waren und für Über­gangs­gel­der und Über­gangs­bei­hil­fen, die dem Emp­fän­ger vor dem 1. Janu­ar 2008 zuflie­ßen.