Aus für Steuersparfonds

Für nach dem 10. November 2005 gekaufte Anteile an Steuersparfonds gilt jetzt ein rigides Verlustverrechnungsverbot.

Inzwi­schen ist das “Gesetz zur Beschrän­kung der Ver­lust­ver­rech­nung im Zusam­men­hang mit Steu­er­stun­dungs­mo­del­len” ver­ab­schie­det. Damit gilt eine Ver­lust­aus­gleichs­be­schrän­kung für Ver­lus­te aus Steu­er­stun­dungs­mo­del­len, denen ein Steu­er­pflich­ti­ger nach dem 10. Novem­ber 2005 bei­getre­ten ist oder für die nach dem 10. Novem­ber 2005 mit dem Außen­ver­trieb begon­nen wur­de.

Betrof­fen sind ins­be­son­de­re Ver­lus­te aus Medi­en­fonds, Schiffs­be­tei­li­gun­gen (soweit sie noch Ver­lus­te ver­mit­teln), New Ener­gy Fonds, Lea­sings­fonds, Wert­pa­pier­han­dels­fonds und Video­ga­me­fonds, nicht aber Pri­va­te Equi­ty und Ven­ture Capi­tal Fonds, da die­se ihren Anle­gern kon­zep­tio­nell kei­ne Ver­lus­te zuwei­sen. Wer von der Geset­zes­än­de­rung betrof­fen ist, der kann die Ver­lus­te nur noch mit spä­te­ren Ein­künf­ten aus der­sel­ben Ein­kunfts­quel­le ver­rech­nen. Prü­fen Sie im Zwei­fel, ob Sie für die­sen Fall ein Rück­tritts­recht haben.