Neubewertung von Pensionsrückstellungen

Für die Berechnung von Pensionsrückstellungen gelten neue Berechnungsgrundlagen, was zu erheblichen Rückstellungserhöhungen oder -verminderungen führen kann.

Ende Juli 2005 wur­den die neu­en “Richt­ta­feln 2005 G” von Prof. Dr. Klaus Heu­beck zur Bewer­tung von Pen­si­ons­ver­pflich­tun­gen vor­ge­stellt. Die­se Richt­ta­feln wer­den von Finanz­ma­the­ma­ti­kern zur Berech­nung von Pen­si­ons­rück­stel­lun­gen all­ge­mein ange­wen­det. Dabei wur­de eine grund­le­gen­de Ver­än­de­rung vor­ge­nom­men. Es erfolg­te ein Über­gang von den so genann­ten Peri­oden­ta­feln zu den Genera­tio­nen­ta­feln. Der Unter­schied besteht dar­in, dass die Ster­be­wahr­schein­lich­keit nicht nur vom Alter, son­dern auch vom Geburts­jahr abhängt.

Damit wird berück­sich­tigt, dass heu­te gebo­re­ne Men­schen im Schnitt län­ger leben als Men­schen, die vor 50 Jah­ren gebo­ren wur­den. Bei­spiel: Eine Frau des Geburts­jahr­gangs 1940 hat heu­te eine Rest­le­bens­er­war­tung von 21,7 Jah­ren, eine Frau des Geburts­jahr­gangs 2000 hat jedoch im Jah­re 2065 eine Lebens­er­war­tung von 28,9 Jah­ren. Nach den alten, allein vom Alter abhän­gi­gen Peri­oden­ta­feln hät­ten bei­de Frau­en die glei­che Lebens­er­war­tung gehabt.

Eine umge­kehr­te Aus­wir­kung zeigt sich bei den Inva­li­di­täts­ren­ten. Dies liegt dar­an, dass eine stei­gen­de Anzahl von Per­so­nen Erwerbs­min­de­rungs­ren­ten bean­tra­gen. Bei den Hin­ter­blie­be­nen­leis­tun­gen wur­de eine deut­li­che Ver­rin­ge­rung der Teil­wer­te nach Heu­beck 2005 G fest­ge­stellt. Durch die Ver­län­ge­rung der Lebens­er­war­tung kön­nen sich bei den Anwart­schaf­ten jün­ge­rer Berech­tig­ter erheb­li­che Abwei­chun­gen erge­ben.

Auf­grund der gegen­läu­fi­gen Effek­te kön­nen sich sehr unter­schied­li­che Ergeb­nis­se erge­ben, die von der Bestands­struk­tur und den zuge­sag­ten Leis­tungs­ar­ten abhän­gig sind. Bei ein­zel­nen Per­so­nen kann es sowohl zu extre­men Rück­stel­lungs­er­hö­hun­gen als auch zu Rück­stel­lungs­ver­min­de­run­gen kom­men. Bei Neu­zu­sa­gen ist in jedem Fall eine Vor­ab­be­rech­nung zu emp­feh­len.