Weitere Steueränderungen für 2006 geplant

Mit zwei weiteren Gesetzentwürfen plant die Große Koalition eine ganze Reihe weiterer Steueränderungen für 2006 und die folgenden Jahre.

Der­zeit arbei­tet die Gro­ße Koali­ti­on an zwei Gesetz­ent­wür­fen, die erheb­li­che Ände­run­gen im Steu­er­recht bereits ab 2006 vor­se­hen. Dar­un­ter sind sowohl belas­ten­de als auch ent­las­ten­de Maß­nah­men. Beson­ders über die ent­las­ten­den Maß­nah­men gibt es jedoch noch Dis­kus­sio­nen in der Koali­ti­on, sodass gegen­über dem Kabi­netssbe­schluss noch Ände­run­gen an den hier vor­ge­stell­ten Punk­ten mög­lich sind.

  • Fir­men­wa­gen: Der Finanz­mi­nis­ter will die Anwen­dung der 1 %-Rege­lung auf das not­wen­di­ge Betriebs­ver­mö­gen beschrän­ken. Selbst­stän­di­ge, Frei­be­ruf­ler und Gewer­be­trei­ben­de, die ihren Fir­men­wa­gen bis­her über­wie­gend selbst genutzt haben (Anteil der Pri­vat­nut­zung zwi­schen 50 und 90 %) kön­nen also nicht mehr steu­er­güns­tig das Fahr­zeug als gewill­kür­tes Betriebs­ver­mö­gen behan­deln und die Pri­vat­nut­zung mit der 1 %-Rege­lung besteu­ern. Bis jetzt ist jedoch weder klar, wie die Pri­vat­nut­zung in die­sen Fäl­len zu erfas­sen ist, noch wie der Nach­weis für eine über­wie­gend betrieb­li­che Nut­zung auch ohne Fahr­ten­buch erbracht wer­den kann. Da die Nach­weis­pflicht jedoch bei Ihnen liegt, ist ein Fahr­ten­buch bis auf wei­te­res im Zwei­fel die ein­zig siche­re Mög­lich­keit. Wenn das für Sie zuviel Auf­wand ist, soll­ten Sie zumin­dest schlüs­si­ge Noti­zen über Kilo­me­ter­stän­de und Pri­vat- oder Geschäfts­fahr­ten füh­ren. Die­se Ände­rung betrifft jedoch nicht die Dienst­wa­gen von Arbeit­neh­mern, also auch nicht GmbH-Geschäfts­füh­rer, die eben­falls Arbeit­neh­mer­sta­tus besit­zen. Hier gilt unab­hän­gig vom Umfang der Pri­vat­nut­zung wei­ter­hin die 1 %-Rege­lung.

  • Ein­nah­men-Über­schuss­rech­nung: Künf­tig kön­nen Anschaf­fungs­kos­ten für Wert­pa­pie­re, ver­gleich­ba­re nicht ver­brief­te For­de­run­gen und Rech­te sowie Grund­stü­cke nicht mehr sofort, son­dern erst im Zeit­punkt der Ver­äu­ße­rung bzw. Ent­nah­me berück­sich­tigt wer­den. Damit ent­fällt ein inter­es­san­tes Steu­er­spar­mo­dell für Kapi­tal­an­le­ger.

  • Gebäu­de­rei­ni­gung: Die bereits für Bau­leis­tun­gen gül­ti­ge Steu­er­schuld­ner­schaft des Leis­tungs­emp­fän­gers wird ab dem 1. Juli 2007 erwei­tert. Unter­neh­mer, die Gebäu­de rei­ni­gen las­sen, schul­den dem Fis­kus dann die Umsatz­steu­er für die emp­fan­ge­ne Leis­tung. Bis­her obliegt dies dem Gebäu­de­rei­ni­ger.

  • Degres­si­ve AfA: Als wachs­tums­för­dern­de Maß­nah­me soll die degres­si­ve AfA für beweg­li­che Wirt­schafts­gü­ter des Anla­ge­ver­mö­gens in den Jah­ren 2006 und 2007 von 20 % auf 30 % ange­ho­ben wer­den und maxi­mal das Drei­fa­che der linea­ren AfA betra­gen. Da für 2008 ohne­hin eine umfas­sen­de Unter­neh­mens­steu­er­re­form geplant ist, dürf­te die degres­si­ve AfA dann zur Gegen­fi­nan­zie­rung wie­der abge­senkt wer­den. Damit Sie die höhe­re degres­si­ve AfA in Anspruch neh­men kön­nen, muss die Lie­fe­rung des Wirt­schafts­guts 2006 erfol­gen, auch wenn Sie schon 2005 bestellt haben.

  • Ist-Besteue­rung: In den neu­en Bun­des­län­dern soll die Umsatz­gren­ze von 500.000 Euro für die Ist-Besteue­rung bis Ende 2009 gel­ten, in den alten Bun­des­län­dern wird die Umsatz­gren­ze ab dem 1. Juli 2006 auf 250.000 Euro ver­dop­pelt.

  • Kin­der­be­treu­ung: Geplant ist, dass Fami­li­en beruf­lich ver­an­lass­te Kin­der­be­treu­ungs­kos­ten zukünf­tig bes­ser steu­er­lich berück­sich­ti­gen kön­nen. Zwei Drit­tel der Kos­ten, maxi­mal jedoch 4.000 Euro pro Jahr und Kind, sol­len Dop­pel­ver­dien­er­haus­hal­te und Allein­er­zie­hen­de als Wer­bungs­kos­ten abset­zen kön­nen. Dies gilt für Kin­der bis zum Alter von 14 Jah­ren. Ist nur ein Eltern­teil erwerbs­tä­tig, gilt die­sel­be Regel, jedoch nur für Kin­der im Alter von drei bis sechs Jah­ren. Dies gilt rück­wir­kend ab dem 1. Janu­ar 2006.

  • Hand­wer­ker­rech­nun­gen: Zur Ein­däm­mung von Schwarz­ar­beit dür­fen Pri­vat­haus­hal­te zukünf­tig Hand­wer­ker­rech­nun­gen für Erhal­tungs- und Moder­ni­sie­rungs­auf­wen­dun­gen dem Finanz­amt vor­le­gen. Sie erhal­ten dann 20 % der Arbeits­kos­ten bis zu einer Rech­nungs­hö­he von 3.000 Euro (maxi­mal also 600 Euro) als direk­te Steu­er­erstat­tung. Dazu müs­sen dem Finanz­amt aber die Rech­nung und ein Zah­lungs­nach­weis vor­ge­legt wer­den. Die­se Rege­lung gilt ab dem 1. Janu­ar 2006 und zusätz­lich zu den bereits geför­der­ten haus­halts­na­hen Dienst­leis­tun­gen.

  • Glücks­spiel: Umsät­ze aus Glücks­spie­len wer­den der­zeit nicht mit Umsatz­steu­er belas­tet. Die­se Situa­ti­on ist die Fol­ge einer EuGH-Ent­schei­dung, in der die unter­schied­li­che Behand­lung von öffent­li­chen Spiel­ban­ken und gewerb­li­chen Glücks­spiel­an­bie­tern für unzu­läs­sig erklärt wor­den ist. Zukünf­tig wer­den öffent­li­che Spiel­ban­ken eben­so steu­er­pflich­tig wie Umsät­ze mit Spie­len und Spiel­ge­rä­ten mit Gewinn­mög­lich­keit.

  • Bewer­tungs­ein­hei­ten: Unter­neh­men schlie­ßen Siche­rungs­ge­schäf­te gegen Kurs­ri­si­ken ab. In der Han­dels­bi­lanz wer­den die Chan­cen und Risi­ken aus den Grund- und Siche­rungs­ge­schäf­ten kom­pen­sa­to­risch in Bewer­tungs­ein­hei­ten zusam­men­ge­fasst. Auch für die Steu­er­bi­lanz gilt nun die Ver­pflich­tung zur Bil­dung von Bewer­tungs­ein­hei­ten.

  • Beleg­han­del: Wegen des schwung­haf­ten Beleg­han­dels soll zukünf­tig der Ver­kauf von Tank­be­le­gen als Steuer­ord­nungs­wid­rig­keit mit einer Geld­bu­ße bis 5.000 Euro geahn­det wer­den.