Verlagerung des Leistungsortes
Für die wirksame Verlagerung des Leistungsortes genügt nicht die Angabe der USt-IdNr. im Briefpapier.
Bei einer innergemeinschaftlichen Güterbeförderung verlagert sich der Leistungsort, wenn eine USt-IdNr. verwendet wird. Hierzu ist in den Umsatzsteuer-Richtlinien festgelegt, dass der Eindruck der USt-IdNr. auf dem Briefbogen allein nicht dazu führt, dass von einer Verwendung der USt-IdNr. gesprochen werden kann. Nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums muss eine gesonderte Vereinbarung nachgewiesen werden. Dies kann insbesondere im schriftlichen Speditionsauftrag geschehen. Sofern ein mündlicher Auftrag erteilt wurde, ist die Vereinbarung über die Verwendung der USt-IdNr. in einer Telefonnotiz zu dokumentieren.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Frist für Antrag auf eine Verlustbescheinigung läuft ab
- Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos soll verlängert werden
- Mindestlohn und Minijobgrenze steigen 2026
- Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025
- Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025
- Verlustrücktrag auch nach schädlichem Beteiligungserwerb möglich
- Wechsel zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung
- Aktivrentengesetz in Vorbereitung
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv