Verlagerung des Leistungsortes
Für die wirksame Verlagerung des Leistungsortes genügt nicht die Angabe der USt-IdNr. im Briefpapier.
Bei einer innergemeinschaftlichen Güterbeförderung verlagert sich der Leistungsort, wenn eine USt-IdNr. verwendet wird. Hierzu ist in den Umsatzsteuer-Richtlinien festgelegt, dass der Eindruck der USt-IdNr. auf dem Briefbogen allein nicht dazu führt, dass von einer Verwendung der USt-IdNr. gesprochen werden kann. Nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums muss eine gesonderte Vereinbarung nachgewiesen werden. Dies kann insbesondere im schriftlichen Speditionsauftrag geschehen. Sofern ein mündlicher Auftrag erteilt wurde, ist die Vereinbarung über die Verwendung der USt-IdNr. in einer Telefonnotiz zu dokumentieren.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Anteilige Bestattungskostenübernahme durch Sterbegeldversicherung
- Fahrtkosten eines Teilzeitstudenten
- Höhere Bagatellgrenze bei der Künstlersozialabgabe
- Zahlungen in die Erhaltungsrücklage trotz WEG-Reform nicht als Werbungskosten abziehbar
- Reguläre Abgabefristen für Steuererklärungen gelten wieder
- Neue Pauschbeträge für Sachentnahmen in 2025
- Aussetzung der Vollziehung bei Aussetzungszinsen
- Steuerfreiheit von Bildungsleistungen
- Grundsteuerbescheide ergehen trotz anhängiger Einsprüche
- Hinzuschätzungen bei bestandskräftigen Bescheiden