Aufteilung von Reisekosten einer Mitarbeitertagung

Reisekosten für eine Mitarbeitertagung mit touristischem Anteil sind in einen steuerpflichtigen privaten und einen steuerfreien beruflichen Anteil aufzuteilen.

Wer­den Mit­ar­bei­ter­ta­gun­gen an tou­ris­tisch inter­es­san­ten Orten durch­ge­führt und ent­hält das Pro­gramm Zeit für tou­ris­ti­sche Akti­vi­tä­ten, so kommt nach einem Urteil des Bun­des­fi­nanz­hofs eine Auf­tei­lung der Rei­se­kos­ten in Betracht. Ein Teil der Rei­se­kos­ten kön­nen steu­er­pflich­ti­ge Zuwen­dun­gen an die Mit­ar­bei­ter sein. Auf­tei­lungs­maß­stab sind die Zeit­an­tei­le der Rei­se­zeit mit Vor­teils­cha­rak­ter zu der mit betrieb­li­chem Cha­rak­ter (Fort­bil­dungs­ver­an­stal­tung). Die Kos­ten für den pri­va­ten Anteil wer­den anhand der Gesamt­kos­ten der Rei­se geschätzt. Aller­dings kann ein­ge­wen­det wer­den, dass die tat­säch­li­chen Kos­ten für den pri­va­ten Teil den Wert der Rei­se über­stei­gen. Den ent­spre­chen­den Nach­weis muss aber der Mit­ar­bei­ter bzw. der Arbeit­ge­ber füh­ren.