Minderwertausgleich bei Rückgabe von Leasing-Fahrzeugen

Die Wertminderungsentschädigung bei der Rückgabe eines Leasing-Fahrzeugs ist beim Leasinggeber ein umsatzsteuerpflichtiges Nutzungsentgelt.

Die Ober­fi­nanz­di­rek­ti­on Koblenz weist dar­auf hin, dass die Wert­min­de­rungs­ent­schä­di­gung für die Besei­ti­gung eines Unfall­scha­dens durch den Lea­sing­ge­ber als umsatz­steu­er­pflich­ti­ges Nut­zungs­ent­gelt beim Lea­sing­ge­ber ein­zu­stu­fen ist. Sie zieht damit die Schluss­fol­ge­rung aus der Recht­spre­chung des Bun­des­fi­nanz­hofs, dass der unfall­be­ding­te Min­der­wert­aus­gleich bei einem Lea­sing-Fahr­zeug kein Scha­den­er­satz, son­dern Teil des ver­trag­li­chen Erfül­lungs­an­spruchs und damit Nut­zungs­ent­gelt ist.