Minderwertausgleich bei Rückgabe von Leasing-Fahrzeugen
Die Wertminderungsentschädigung bei der Rückgabe eines Leasing-Fahrzeugs ist beim Leasinggeber ein umsatzsteuerpflichtiges Nutzungsentgelt.
Die Oberfinanzdirektion Koblenz weist darauf hin, dass die Wertminderungsentschädigung für die Beseitigung eines Unfallschadens durch den Leasinggeber als umsatzsteuerpflichtiges Nutzungsentgelt beim Leasinggeber einzustufen ist. Sie zieht damit die Schlussfolgerung aus der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, dass der unfallbedingte Minderwertausgleich bei einem Leasing-Fahrzeug kein Schadenersatz, sondern Teil des vertraglichen Erfüllungsanspruchs und damit Nutzungsentgelt ist.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Lohnerhöhung nach Wegfall der Inflationsausgleichsprämie
- Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der Schweiz?
- Arbeitsteilung in einer Freiberuflerpraxis
- Nutzung und geplante Anhebung der Pendlerpauschale
- Anscheinsbeweis für eine private Fahrzeugnutzung
- Grundsteuer für Grundstück in Landschaftsschutzgebiet
- Lieferung von Mieterstrom als selbstständige Hauptleistung
- Erste Pläne der künftigen Regierungskoalition
- Solidaritätszuschlag ist weiterhin verfassungsgemäß
- Einspruch in 13 % der Grundsteuerfälle