Begrenzung des Sonderausgabenabzugs für Krankenversicherungsbeiträge

Der Bundesfinanzhof lässt vom Bundesverfassungsgericht prüfen, ob die betragsmäßige Begrenzung des Sonderausgabenabzugs für Krankenversicherungsbeiträge verfassungswidrig ist.

Ein pri­vat kran­ken­ver­si­cher­ter Rechts­an­walt mit sechs Kin­dern hat­te geklagt, weil er einen Teil der Kran­ken­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge aus ver­steu­er­tem Ein­kom­men auf­brin­gen muss­te, nach­dem die Höchst­be­trä­ge für die Abzugs­fä­hig­keit über­schrit­ten waren. Dar­in sieht der Bun­des­fi­nanz­hof eine ver­fas­sungs­wid­ri­ge Benach­tei­li­gung von Fami­li­en.

Der Bun­des­fi­nanz­hof geht aber noch wei­ter, indem er aus­führt, dass das ver­fas­sungs­recht­li­che sub­jek­ti­ve Net­to­prin­zip gebie­tet, exis­tenz­not­wen­di­ge Auf­wen­dun­gen steu­er­frei zu stel­len. Zu die­sen Auf­wen­dun­gen gehö­ren Kran­ken­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge, soweit sie zur Erlan­gung eines Ver­si­che­rungs­stan­dards erfor­der­lich sind, der dem der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung ent­spricht.

Der Bun­des­fi­nanz­hof holt jetzt eine Ent­schei­dung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts zu der Fra­ge ein, ob die betrags­mä­ßi­ge Begren­zung des Son­der­aus­ga­ben­ab­zugs für Bei­trä­ge zur Kran­ken­ver­si­che­rung ver­fas­sungs­mä­ßig ist.

Der Streit­fall betrifft das Jahr 1997, er hat aber Aus­wir­kun­gen auf die Gegen­wart, da es wei­ter­hin Höchst­be­trä­ge gibt. Die Finanz­ver­wal­tung hat schon vor­ge­sorgt: Um einer Flut von Ein­sprü­chen vor­zu­beu­gen, erge­hen Steu­er­be­schei­de in die­sem Punkt der­zeit nur noch vor­läu­fig.