Notarielles Testament genügt als Nachweis für das Erbrecht
Die Eröffnung eines notariellen Testaments genügt bei Banken als Nachweis für das Erbrecht des Erben.
Die Hinzuziehung eines Notars bei einer Testamentserrichtung kann vorteilhaft sein, weil der Erblasser eine juristische Beratung erhält. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass ein eröffnetes notarielles Testament als Nachweis für das Erbrecht gilt. Der Erbe benötigt also im Regelfall keinen Erbschein. Eine Bank darf die Vorlage eines Erbscheins nur dann verlangen, wenn sie konkrete Zweifel an der Wirksamkeit oder inhaltlichen Bestimmtheit der Verfügung hat.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- En-bloc-Verkauf von fünf Immobilien als gewerblicher Grundstückshandel
- Pilotprojekt für automatische Steuererklärung in Kassel
- Längere Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege bei Banken und Versicherungen
- Gebühr für verbindliche Auskunft an mehrere Antragsteller
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Zurückweisung von Einsprüchen zum Solidaritätszuschlag
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung