Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung

Die Beiträge eines Unternehmers zur gesetzlichen Unfallversicherung sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.

Die Ober­fi­nanz­di­rek­ti­on Koblenz hat klar gestellt, dass Bei­trä­ge, die ein pflicht­ver­si­cher­ter oder frei­wil­lig ver­si­cher­ter Unter­neh­mer (Ein­zel­un­ter­neh­mer oder Gesell­schaf­ter einer Per­so­nen­ge­sell­schaft) an die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung ent­rich­tet, als Betriebs­aus­ga­ben abzugs­fä­hig sind. Leis­tun­gen aus einer sol­chen Ver­si­che­rung gehö­ren zu den Betriebs­ein­nah­men, sind aber steu­er­frei. Das gesetz­li­che Abzugs­ver­bot bei steu­er­frei­en Ein­nah­men greift in die­sen Fäl­len nicht.