Verbilligte Überlassung einer Dienstwohnung

Die verbilligte Überlassung einer Dienstwohnung ist normalerweise ein geldwerter Vorteil — aber nur, wenn die Miete noch unterhalb der Untergrenze des örtlichen Mietspiegels liegt.

Über­lässt der Arbeit­ge­ber ver­bil­ligt eine Dienst­woh­nung an einen Mit­ar­bei­ter, so nimmt das Finanz­amt in Höhe des Unter­schieds­be­trags zur orts­üb­li­chen Mie­te einen steu­er­pflich­ti­gen geld­wer­ten Vor­teil an. Der Bun­des­fi­nanz­hof hat jedoch ein­schrän­kend hier­zu fest­ge­stellt, dass kein geld­wer­ter Vor­teil zu ver­steu­ern ist, wenn die Mie­te inner­halb der Miet­span­ne des Miet­spie­gels der Gemein­de liegt. Sie kön­nen also bei der Fest­le­gung der vom Mit­ar­bei­ter zu zah­len­den Mie­te an die unters­te Gren­ze des Miet­spie­gels gehen, ohne dass das Finanz­amt einen geld­wer­ten Vor­teil ver­steu­ern darf. Dar­aus erge­ben sich inter­es­san­te Mög­lich­kei­ten zur Steu­er­ge­stal­tung.