Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2006

Der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2006 sieht weitere Änderungen im Steuer- und Sozialrecht für 2006 und 2007 vor.

Das Bun­des­ka­bi­nett hat am 22. Febru­ar den Ent­wurf eines Haus­halts­be­gleit­ge­set­zes 2006 ver­ab­schie­det. Einen Ter­min für die par­la­men­ta­ri­sche Bera­tung gibt es noch nicht. Man kann jedoch davon aus­ge­hen, dass das Gesetz kei­ne wesent­li­che Ände­rung mehr erfah­ren wird, da es weit­ge­hend Beschlüs­se aus der Koali­ti­ons­ver­ein­ba­rung umsetzt.

Aller­dings sol­len die meis­ten der im Ent­wurf ent­hal­te­nen Neu­re­ge­lun­gen ohne­hin erst zum 1. Janu­ar 2007 in Kraft tre­ten, sodass in Ein­zel­fäl­len bis dahin auch noch eine Ände­rung mög­lich ist. Unter ande­rem ent­hält der Ent­wurf fol­gen­de Geset­zes­än­de­run­gen:

  • Zuschlä­ge: Wäh­rend die Steu­er­frei­heit unan­ge­tas­tet bleibt, sol­len Sonn­tags-, Fei­er­tags- und Nacht­zu­schlä­ge schon ab dem 1. Juli 2006 sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig sein, sofern der Grund­stun­den­lohn, auf den sie sich bezie­hen, 25 Euro über­steigt.

  • Mini­jobs: Der pau­scha­le Bei­trags­satz für Mini­jobs im gewerb­li­chen Bereich steigt am 1. Janu­ar 2007 von 25 auf 30 %. Dann wer­den 15 % für die Ren­ten­ver­si­che­rung, 13 % für die Kran­ken­ver­si­che­rung und 2 % pau­scha­le Steu­er fäl­lig.

  • Umsatz­steu­er: Zum 1. Janu­ar 2007 wird der Regel­steu­er­satz bei der Umsatz­steu­er von 16 auf 19 % ange­ho­ben.

  • Ver­si­che­rungs­steu­er: Zeit­gleich mit der Erhö­hung der Umsatz­steu­er soll auch die Ver­si­che­rungs­steu­er von 16 auf 19 % erhöht wer­den. Auch die diver­sen Son­der­steu­er­sät­ze stei­gen ana­log.

  • Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung: Als teil­wei­ser Aus­gleich zur Umsatz­steu­er­erhö­hung sinkt der Bei­trags­satz zur Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung zum 1. Janu­ar 2007 um zwei Pro­zent­punk­te auf 4,5 %.