Zinsen aus weiter laufender Lebensversicherung

Zwölf Jahre nach Vertragsabschluss sind die Zinsen aus einer weiter laufenden Lebensversicherung steuerfrei.

Zin­sen aus einer Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­rung, die nach Ablauf eines Zeit­raums von mehr als zwölf Jah­ren nach Ver­trags­ab­schluss bei Wei­ter­füh­rung des Ver­si­che­rungs­ver­tra­ges gezahlt wer­den, sind steu­er­frei. Es han­delt sich zwar um Ein­künf­te aus Kapi­tal­ver­mö­gen, sie dür­fen jedoch nicht besteu­ert wer­den. Der Bun­des­fi­nanz­hof ent­schied so, weil Sie als Ver­si­che­rungs­neh­mer nach Ablauf von zwölf Jah­ren den gesam­ten Ver­trag steue­run­schäd­lich zurück­kau­fen kön­nen. Aus die­ser Über­le­gung her­aus spricht nichts dafür, die Aus­zah­lung von Zin­sen bei Wei­ter­lau­fen des Ver­tra­ges steu­er­pflich­tig ein­zu­ord­nen. Aus der Steu­er­frei­heit der Zin­sen beim Rück­kauf folgt erst recht die Steu­er­frei­heit der iso­lier­ten Zins­aus­zah­lung.