Unsicherheiten bei der Unternehmensnachfolge

Durch die vorzeitige Auflösung des letzten Bundestages und das anstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt es derzeit große Unsicherheiten bei der Unternehmensnachfolge.

In der Bera­tung zu einer Unter­neh­mens­nach­fol­ge ist ein Still­stand ein­ge­tre­ten. Der Grund ist, dass im letz­ten Jahr ein Gesetz zur Siche­rung der Unter­neh­mens­nach­fol­ge in das Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren ein­ge­bracht wor­den ist. Kern des Geset­zes­ent­wurfs ist die unver­zins­li­che Stun­dung der Erb­schaft- und Schen­kungsteu­er für die Über­tra­gung von unter­neh­me­ri­schen Ver­mö­gen. Die gestun­de­te Steu­er soll zum Ende jeden Jah­res in Höhe eines Zehn­tels des ursprüng­li­chen Betra­ges erlö­schen, kom­plett also nach 10 Jah­ren. Das soll­te für Ver­mö­gen bis zu 100 Mil­lio­nen Euro gel­ten.

Der Geset­zes­ent­wurf führ­te dazu, dass 2005 Unter­neh­mens­über­tra­gun­gen prak­tisch nicht mehr statt­ge­fun­den haben. War­um soll­te jemand 2005 sein Unter­neh­men über­tra­gen und dafür Steu­ern zah­len, wenn dies ab 2006 steu­er­frei mög­lich ist? Inzwi­schen haben wir 2006 und der Geset­zes­ent­wurf ist der Auf­lö­sung des letz­ten Bun­des­ta­ges zum Opfer gefal­len. Wie wird es wei­ter gehen? Im Koali­ti­ons­ver­trag wur­de das Pro­jekt erst ein­mal auf den 1. Janu­ar 2007 ver­scho­ben.

Im Übri­gen heißt es dort, dass die Erb­schaft­steu­er­än­de­rung nur “unter Berück­sich­ti­gung des zu erwar­ten­den Urteils des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts” erfol­gen soll. Die­ses Urteil lässt aber nichts Gutes erwar­ten; denn es geht dort um die steu­er­li­che Begüns­ti­gung des Betriebs­ver­mö­gens bei der Erb­schaft- und Schen­kungsteu­er. Ist es daher nicht zumin­dest eine Über­le­gung wert, die bestehen­den steu­er­li­chen Begüns­ti­gun­gen mit­zu­neh­men, die es viel­leicht bald nicht mehr geben wird, als auf eine voll­stän­di­ge Steu­er­frei­stel­lung zu hof­fen?