Totalschaden eines Leasingfahrzeugs

Auch der Schadensersatz für den Totalschaden eines Leasingfahrzeugs auf einer Privatfahrt ist mit der 1 %-Regelung abgegolten.

Das betrieb­lich genutz­te Lea­sing­fahr­zeug war bei einer Pri­vat­fahrt des Unter­neh­mers total zer­stört wor­den. Die Ver­si­che­rung zahl­te nicht, weil der Fah­rer Unfall­flucht began­gen hat­te. Der Unter­neh­mer muss­te der Lea­sing­ge­sell­schaft den gesam­ten Scha­den erset­zen. Das Finanz­amt ver­sag­te für die Scha­den­er­satz­leis­tung den Betriebs­aus­ga­ben­ab­zug mit der Begrün­dung, dass eine Nut­zungs­ent­nah­me im Zeit­punkt der Zer­stö­rung des Kfz statt­ge­fun­den habe. Das Finanz­ge­richt Köln ent­schied gegen das Finanz­amt. Die Auf­wen­dun­gen für einen Unfall, der sich anläss­lich einer Pri­vat­fahrt mit dem betrieb­lich geleas­ten Kraft­fahr­zeug ereig­net hat, sind mit der 1 v.H.-Regelung abge­gol­ten.