Abzugsverbot für Umzugskosten bei Umzug ins Ausland

Umzugskosten für einen berufsbedingten Umzug ins Ausland sind in der Regel nicht als Werbungskosten abzugsfähig.

Auf­wen­dun­gen für einen Umzug ins Aus­land sind nicht als Wer­bungs­kos­ten abzieh­bar, weil sie nicht mit zukünf­ti­gen inlän­di­schen Ein­künf­ten aus nicht­selb­stän­di­ger Arbeit in steu­er­lich beach­tens­wer­tem wirt­schaft­li­chem Zusam­men­hang ste­hen. Der wirt­schaft­li­che Zusam­men­hang besteht viel­mehr mit der im Aus­land auf­ge­nom­me­nen Tätig­keit und den dort erziel­ten Ein­nah­men. Etwas ande­res kann sich allen­falls dann erge­ben, wenn die Aus­lands­tä­tig­keit eine Vor­aus­set­zung für eine spä­te­re inlän­di­sche Tätig­keit ist.