Degressive AfA für Garagen

Garagen, die nachträglich errichtet und unabhängig von einem Mietwohnungshaus vermietet werden, können auch separat abgeschrieben werden.

Bei Gara­gen, die nach­träg­lich auf dem Gelän­de eines gro­ßen Miet­woh­nungs­kom­ple­xes errich­tet wor­den sind, kann es sich um gegen­über dem Miet­wohn­kom­plex selbst­stän­dig abschreib­ba­re “Gebäu­de” han­deln, die dann auch degres­siv abge­schrie­ben wer­den kön­nen. Vor­aus­set­zung ist, dass

  • ihre Errich­tung nicht Bestand­teil der Bau­ge­neh­mi­gung für das Miet­wohn­ge­bäu­de war, und

  • kein enger Zusam­men­hang zwi­schen der Nut­zung der Woh­nun­gen und der Gara­gen besteht, weil die Zahl der Gara­gen hin­ter der Zahl der Woh­nun­gen deut­lich zurück­bleibt und die Gara­gen zum Teil an Drit­te ver­mie­tet sind.

Im Ergeb­nis besteht damit ein erheb­li­cher Unter­schied zu den Gara­gen von Ein- oder Zwei­fa­mi­li­en­häu­sern.