Lohnsteuerhaftung des Gesellschafter-Geschäftsführers
Ein Gesellschafter-Geschäftsführer haftet auch dann für die Lohnsteuerzahlung an das Finanzamt, wenn er Löhne und Gehälter aus dem eigenen Vermögen zahlt.
Zu den Pflichten des Gesellschafter-Geschäftsführers gehört es, dass er dafür sorgt, dass bei jeder Lohnzahlung der GmbH die gesetzlich festgelegte Lohnsteuer einbehalten und innerhalb bestimmter Fristen an das Finanzamt abgeführt wird. Diese Pflicht besteht auch dann, wenn Sie Zahlungen auf die von der GmbH geschuldeten Löhne aus Ihrem eigenen Vermögen erbringen, ohne unmittelbare Berührung der Vermögenssphäre der Gesellschaft und ohne dieser gegenüber dazu verpflichtet zu sein. In diesem Fall handeln Sie nämlich in Vertretung der Gesellschaft.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Stellungnahme der Länder zum Steueränderungsgesetz 2025
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv
- Ortsübliche Vermietungszeit einer Ferienwohnung
- Streubesitzdividenden einer Stiftung
- Steuerbefreiung für Familienheim greift auch bei Einlage in Ehegatten-GbR
- Sonderabschreibung für Mietwohnungen nicht bei Neubau nach Abriss
- Anforderung einer Lesebestätigung bei Einspruch per E-Mail nicht notwendig
- Erbschaftsteueraufkommen steigt auf Rekordwert
- Mindestgewinnbesteuerung ist verfassungskonform