Lohnsteuerhaftung des Gesellschafter-Geschäftsführers

Ein Gesellschafter-Geschäftsführer haftet auch dann für die Lohnsteuerzahlung an das Finanzamt, wenn er Löhne und Gehälter aus dem eigenen Vermögen zahlt.

Zu den Pflich­ten des Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers gehört es, dass er dafür sorgt, dass bei jeder Lohn­zah­lung der GmbH die gesetz­lich fest­ge­leg­te Lohn­steu­er ein­be­hal­ten und inner­halb bestimm­ter Fris­ten an das Finanz­amt abge­führt wird. Die­se Pflicht besteht auch dann, wenn Sie Zah­lun­gen auf die von der GmbH geschul­de­ten Löh­ne aus Ihrem eige­nen Ver­mö­gen erbrin­gen, ohne unmit­tel­ba­re Berüh­rung der Ver­mö­gens­sphä­re der Gesell­schaft und ohne die­ser gegen­über dazu ver­pflich­tet zu sein. In die­sem Fall han­deln Sie näm­lich in Ver­tre­tung der Gesell­schaft.